Arbeit & Zeit

Urlaubsanspruch-Rechner

Der Rechner hilft Ihnen bei einer nachvollziehbaren Orientierung für Teilzeitmodelle und unterjährige Beschäftigung.

Aktualisiert am 21.04.2026 Rechner, Rechenweg und Beispiele auf einer Seite

Zur Kategorie: Arbeit & Zeit

Rechner

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Rechenweg

Schritt für Schritt

  1. Vollzeiturlaub an Ihr Wochenmodell anpassen

    Formel: Jahresurlaub × Ihre Arbeitstage / Vollzeit-Arbeitstage

    Ergebnis: 24,00 Tage

  2. Monatsanteil berücksichtigen

    Formel: Angepasster Urlaub × Monate / 12

    Ergebnis: 24,00 Tage

  3. Ergebnis runden

    Ergebnis: 24,00 Tage

Anleitung

So verwenden Sie den Rechner richtig

Eingaben

  • Übernehmen Sie den Jahresurlaub aus Ihrem Vertrag und passen Sie die Arbeitstage an Ihr Wochenmodell an.

Ergebnis lesen

  • Der Rechner zeigt den anteiligen Anspruch und den umgerechneten Vollzeitwert.
  • Die Ausgabe ist besonders hilfreich bei Teilzeitmodellen.

Grenzen

  • Wartezeiten, Resturlaub und tarifliche Sonderregeln sollten Sie zusätzlich prüfen.

Passender Ratgeber: Arbeitszeit, Stunden und Industrieminuten im Alltag

Beispiele

Typische Rechnungen

30 Urlaubstage in Vollzeit, künftig 4 Tage pro Woche.

Vier-Tage-Woche

Urlaubsanspruch: 24,00 Tage

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FAQ

Häufige Fragen

Wie wird Urlaub bei Teilzeit berechnet?

Entscheidend sind die Arbeitstage pro Woche, nicht die täglichen Stunden.

Was gilt bei Eintritt im laufenden Jahr?

Für eine grobe Orientierung wird der Anspruch hier anteilig nach Monaten berechnet.

Kann mein Arbeitsvertrag mehr Urlaub vorsehen?

Ja. Viele Verträge und Tarifverträge liegen deutlich über dem gesetzlichen Mindesturlaub.

Werden Krankheitstage vom Urlaub abgezogen?

Nein. Nachgewiesene Krankheitstage gelten nicht als genommener Urlaub.

Warum ist der Rechner nur eine Orientierung?

Weil Wartezeiten, Sonderregeln und tarifliche Vereinbarungen im Einzelfall abweichen können.

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Quellen und Hinweise

Regelstand und Einordnung

Rechtsgrundlage
Bundesurlaubsgesetz als allgemeine Basis; vertragliche und tarifliche Ansprüche können darüber liegen.